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Wer darf Fahrzeuge nach § 57a überprüfen?
Der Gesetzgeber delegiert die wiederkehrende Fahrzeugbegutachtung an Werkstätten und an „geeignete Personen“, wie KFZ-Techniker. Daher müssen diese strenge Voraussetzungen erfüllen. So muss die Werkstätte über geeignete Einrichtungen verfügen und eine eindeutig nachvollziehbare Dokumentation über alle Fahrzeugüberprüfungen führen. Auch die KFZ-Techniker müssen regelmäßig persönliche Schulungen besuchen, um Überprüfungen durchführen zu dürfen. Selbstverständlich wird dies vom Gesetzgeber laufend kontrolliert. Eine Missachtung der Vorschriften kann zum Entzug der Erlaubnis, Fahrzeuge zu überprüfen, führen.
Welche Mindestausrüstung für eine Prüfstelle gesetzlich vorgeschrieben ist, finden Sie hier.